Erstberatung Im Rahmen einer ersten Beratung haben Sie die Möglichkeit, Ihr konkretes Rechtsproblem zu schildern. Die Erstberatung - welche telefonisch, per Email oder im Rahmen eines persönlichen Gesprächs erfolgen kann - umfasst die Beantwortung der Frage, ob die Rechtsverfolgung wegen ihrer Aussichten auf Erfolg betrieben, oder aber von ihr abgesehen werden sollte. Die Kosten für den Rechtsrat stehen hierbei immer in einem gesunden Verhältnis zu Ihrem Informationsbedürfnis, denn ausschlaggebend für die konkrete Höhe der Erstberatungsgebühr ist in erster Linie Ihr wirtschaftliches Interesse der Rechtsverfolgung im konkreten Fall.
Sind Sie im Sinne des Gesetzes Verbraucher, belaufen sich die Kosten für eine Erstberatung gemäß des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) auf höchstens 190,00 €.
Sofern letztlich die Mandatierung das Ergebnis der Erstberatung ist, gehen die Kosten für diese in den Gebühren des Mandatsverhältnisses auf, sprich sie entfallen wieder bzw. werden gemäß des RVG entsprechend verrechnet.
Interessenvertretung Im Fall einer Mandatierung wird Ihr Anliegen umfassend rechtlich geprüft und mit Ihnen die weitere Vorgehensweise abgestimmt. Sie erhalten, soweit möglich, verschiedene Lösungsvorschläge.
In der Regel schließt sich im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung zunächst die Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner / Gegner an, in welchem ich Ihre Interessen wahrnehme. Der Auftrag läuft so lange, bis eine Einigung erzielt wird oder in ein gerichtliches Verfahren übergegangen wird. Je nach Parteistellung (Kläger, Beklagter) werden Schriftsätze an das Gericht gefertigt und Gerichtstermine wahrgenommen. Der Auftrag läuft so lange, bis eine gerichtliche Entscheidung getroffen oder ein Vergleich geschlossen wird.
Rechtsschutz / Beratungshilfe Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, holen Sie bitte telefonisch oder schriftlich eine sogenannte Kostendeckungszusage ein. Gerne setzte ich mich auch persönlich mit Ihrem Versicherer in Verbindung.
Wer auf Grund seiner finanziellen Situation entweder nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen in der Lage ist die Kosten eigenständig zu tragen, kann unter gewissen Voraussetzungen im außergerichtlichen Bereich Beratungshilfe und im Falle eines Gerichtsverfahrens eine sog. Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe erhalten. Der Antrag auf Erteilung eines Beratungshilfescheins ist beim örtlich zuständigen Amtsgericht zu stellen.
Rechtsanwältin Anna Römer | Trierer Straße 70-72 | 53115 Bonn | Tel. 0228 - 24060103 | kontakt@roemer-kanzlei.de