In Art.6 Abs. 1 stellt das Grundgesetz die Familie unter besonderen Schutz und gewährt in Abs.2 den Eltern das Erziehungsrecht. Auf der anderen Seite regelt das Grundgesetz in Art. 7 Abs.1, dass das Schulwesen unter Aufsicht des Staates steht. Als Mutter dreier schulpflichtiger Kinder weiß ich, dass diese Balance nicht immer leicht ist und kann die Konflikte rund um das Thema Schule gut nachvollziehen.
Hierbei steht eine korrekte Vorgehensweise in verfahrensrechtlichen Fragen sowie der Kontakt mit allen Beteiligten im Vordergrund. Es sind die gesetzlichen Regelungen wie beispielsweise das Schulgesetz, Verordnungen, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, Erlasse zu berücksichtigen und als Rechtsgrundlage zu prüfen. Ich begleite Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um das Thema Schule, wie z.B. Versetzung, Notenanfechtung oder Schulformwahl.
Beamtenrecht
Beamte und Beamtinnen wie z.B. Lehrer oder Polizisten werden vor immer mehr Herausforderungen gestellt. Oftmals werden beamtenrechtliche Regelungen nicht eingehalten oder der Betroffene muss sich gegen dienstrechtliche Vorgaben seines Dienstherrn zur Wehr setzen, z.B. bei Versetzung oder unzureichender Beteiligung des Personalrates. Hierbei muss den föderalen Strukturen entsprechend die jeweils landesrechtliche Rechtsgrundlage berücksichtigt werden, bei Bundesbeamten entsprechend das Bundesbeamtengesetz. Mit Hilfe entsprechender Erfahrungen stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
Rechtsanwältin Anna Römer | Trierer Straße 70-72 | 53115 Bonn | Tel. 0228 - 24060103 | kontakt@roemer-kanzlei.de